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»Schutzpolizei Ausbildung
Polizeivollzugsbeamte sind im Bereich Schutzpolizei hauptsächlich im Streifen- und Wachdienst eingesetzt. Oft sind sie Ansprechpartner für Hilfe und Rat suchende Bürger, regeln oder kontrollieren den Verkehr, schlichten Streitigkeiten, sichern Gefahren- und Unfallstellen ab, nehmen Unfälle und Anzeigen auf und sind auch bei der Aufklärung von Straftaten dabei. Ihre Beschäftigung finden sie nach der Schutzpolizei Ausbildung in Polizeidienststellen der Länder, wie auch bei der Wasserschutz- und Bereitschaftspolizei. Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst wird durch die jeweiligen Bundesländer einzeln geregelt, weshalb sie voneinander abweichen kann. In der Regel erfolgt die Ausbildung in der Dienstrichtung Schutzpolizei die Bereiche Bereitschafts- und Wasserschutzpolizei. Der Vorbereitungsdienst dauert normalerweise 2 bis 2 ½ Jahre. Sie ist in einen theoretischen und praktischen Teil aufgebaut. Innerhalb der theoretischen Ausbildung werden zum Beispiel Kenntnisse in den Bereichen Politik/Staats- und Verfassungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Eingriffsrecht, Recht der Gefahrenabwehr, Strafnebenrecht, Kriminalistik, Ordnungswidrigkeiten, Polizeidienstkunde, öffentliches Dienstrecht, einsatzbezogenes Training, polizeiliche Informationsverarbeitung, Deutsch, Psychologie, Sport und Fremdsprachen sowie Berufsethik vermittelt. Der berufspraktische Ausbildungsteil lehrt theoretische Grundlagen in den unterschiedlichen Ausbildungsstationen zu vertiefen und anzuwenden, sowie die typischen Arbeitsvorgänge der Schutzpolizei mit ihren wesentlichen Arbeitsweisen und Aufgaben des mittleren Polizeivollzugsdienstes. Der theoretische Unterricht erfolgt in den schulischen Unterrichtsräumen der Bildungseinrichtungen der Landespolizei. Die berufspraktische Ausbildung findet in den jeweiligen Dienststellen sowie den ausbildungsförderlichen Einsätzen statt. Nicht immer sind Heimat- und Ausbildungsort identisch, denn häufig befinden sich Ausbildungsbehörden und Polizeischulen nicht in Wohnortnähe. Für das Lernen sind die Anwärter selber verantwortlich. In unterrichtsfreien Zeiten müssen sie sich selbst auf ihre Leistungsnachweise wie beispielsweise Klausuren oder Referate vorbereiten. Innerhalb der praktischen Ausbildung werden auch Schießübungen, Fahr- und Sicherheitstraining, Sportunterricht und so weiter absolviert. Angehende Schutzbeamte übernehmen bereits leichte Büroarbeiten und üben unter Anweisung ihrer Vorgesetzten Aufgaben aus. Während der gesamten Ausbildung werden Beurteilungen vorgenommen. Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung beziehungsweise Laufbahnprüfung sind alle nötigen Leistungsnachweise, praktische Leistungstests und gegebenenfalls auch die bestandene Zwischenprüfung. Um überhaupt eine Ausbildung bei der Schutzpolizei beginnen zu können wird meist der mittlere Bildungsabschluss gefordert. Zudem müssen Bewerber beamtenrechtliche, gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen erfüllen und das Auswahlverfahren absolviert haben. Diese Voraussetzungen sind allerdings wieder vom jeweiligen Bundesland abhängig. Aber ein einwandfreies Führungszeugnis ist bundesweit Grundvoraussetzung.
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